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Feuerversicherungsbewertung

feuerversicherungsbewertung

(Stichtagsbezogen, Wertbasis z. B. 1970)

  • Ermittlung von Neu- / Zeit- / Verkehrswert zum Bewertungsstichtag unter Berücksichtigung versicherungstechnischer Randbedingungen (Positionenerläuterung, Klauseln etc.) auf Basis der Erfahrung aus der Bearbeitung tausender Brandschäden
  • Wertbasis meist 1970, jährliche Ermittlung von Mischindices auf Basis von Investitionsgüter-Reihen des Statistischen Bundesamtes


Als problematisch erweist sich hierbei die gelegentlich extreme Wertdifferenz zwischen Anschaffungs- bzw. Aktivierungswert und Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte, da z. B. große Anlagegüter zu Sonderkonditionen (Vorführanlage, aus Insolvenz erworben) angeschafft wurden oder wesentliche Investitionen beim Gebäude aktiviert wurden. Weiterhin werden gelegentlich in Eigenleistung erstellte (Hilfs-) Anlagen nicht oder nur unvollständig aktiviert.

Weiterhin werden inflationsbedingte Wertentwicklungen in der Regel nicht oder nicht korrekt berücksichtigt. Gleiches gilt für vertraglich vereinbarte Versicherungsbedingungen zum Versicherungswert. 

Aus diesem Grunde stellen AfA-Listen im Normalfall nur einen Anhaltswert für das Mengengerüst dar und erweisen sich wertmäßig meist als zu niedrig.